Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe in Sachsen

Beratung: Antje Reppe
Mitarbeit: Claudia Dietze
Webseite: www.ike-sachsen.de
Kontakt: ike@isgv.de

Immaterielles Kulturerbe umfasst unterschiedliche Facetten und vielfältige Ausdrucksformen einer lebendigen Alltagskultur: von Tanz und Theater zu Bräuchen und Festen bis hin zu traditionellen Handwerkstechniken und Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation.

Seit 2003 fördert die UNESCO durch das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes die Vielfalt und Sichtbarkeit kultureller Ausdrucksformen. 2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten und führt seitdem ein bundesweites Verzeichnis zur Listung anerkannten Kulturerbes. Aktuell verzeichnet es 168 Kulturformen. Sachsen führt darüber hinaus ein Landesverzeichnis, das gegenwärtig 14 regionalspezifische Kulturformen würdigt.

Die Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe am ISGV möchte interessierte Trägergruppen im Verfahren um die Aufnahmeprozesse für eine landes- und bundesweite Listung unterstützen und sie darüber hinaus beratend begleiten, um Kulturerbe-Netzwerke zu stärken und Kulturformen in der öffentlichen Wahrnehmung präsenter zu machen.

Durch Beratung, Dokumentation und Forschung werden gesellschaftliche Transformationsprozesse begleitet und kulturelle Vielfalt gefördert.

Aufnahmeverfahren

Die Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses für Immaterielles Kulturerbe erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Im Turnus von zwei Jahren können im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Bewerbungsphase Anträge bei dem jeweils zuständigen Länderministerium eingereicht werden. In Sachsen werden diese vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus entgegengenommen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Deutschen UNESCO-Kommission.