Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe in Sachsen

Beratung: Antje Reppe
Kontakt: ike@isgv.de

Immaterielles Kulturerbe umfasst unterschiedliche Facetten und vielfältige Ausdrucksformen einer lebendigen Alltagskultur: von Tanz und Theater zu Bräuchen und Festen bis hin zu traditionellen Handwerkstechniken und Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation.

Seit 2003 fördert die UNESCO durch das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes die Vielfalt und Sichtbarkeit kultureller Ausdrucksformen. 2013 ist Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten und führt seitdem ein Bundesweites Verzeichnis zur Listung anerkannten Kulturerbes.

Aktuell ist Sachsen mit 13 Beiträgen auf der Landesliste vertreten; zehn Kulturformen wurden davon ins Bundesweite Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe aufgenommen.

Die Beratungs- und Forschungsstelle für Immaterielles Kulturerbe am ISGV möchte interessierte Trägergruppen im Verfahren um die Aufnahmeprozesse für eine landes- und bundesweite Listung unterstützen und sie darüber hinaus beratend begleiten, um Kulturerbe-Netzwerke zu stärken und Kulturformen in der öffentlichen Wahrnehmung präsenter zu machen.

 

Aufnahmeverfahren

Die Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses für Immaterielles Kulturerbe erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Im Turnus von zwei Jahren können im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Bewerbungsphase Anträge bei dem jeweils zuständigen Länderministerium eingereicht werden. In Sachsen werden diese vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus entgegengenommen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Deutschen UNESCO-Kommission.

Für Fragen und Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!